Verkauf
Der Landesbetrieb BLSA führt Liegenschaften, die keinen Verwaltungszwecken mehr dienen, der Veräußerung zu und ermöglicht so interessierten Investoren den Erwerb einer Immobilie. Außerdem versteigert das Land Sachsen-Anhalt die ihm, als Erbe des Fiskus, zugefallenen Immobilien.
Im Rahmen des Aneignungsverzichtes erklärt das Land Sachsen-Anhalt gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht auf sein Aneignungsrecht. In diesem Moment kann sich jede natürliche oder juristische Person das herrenlose Grundstück aneignen.