Interessenbekundungsverfahren
Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt eine staatliche Stelle, in unserem Fall das Amt für Immobilien- und Baumanagement, einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Anbieter für die gesuchten Objekte, bzw. Liegenschaften gibt und welche Preisvorstellung zu diesen Objekten existieren. Ein Interessenbekundungsverfahren ist ausdrücklich kein Vergabeverfahren und ersetzt es nicht. Es ist ein formloses Verfahren, das einem Vergabeverfahren vorausgehen kann.
Verfahren
Aufruf zur Interessenbekundung I/2026
Gesucht werden Büroflächen in der Stadt Halle (Saale) zur Anmietung oder zum Ankauf.
Nähere Informationen können den nachstehenden Dokumenten entnommen werden.

