Interessenbekundungsverfahren
Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt eine staatliche Stelle, in unserem Fall der Landesbetrieb BLSA, einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Anbieter für die gesuchten Objekte, bzw. Liegenschaften gibt und welche Preisvorstellung zu diesen Objekten existieren. Ein Interessenbekundungsverfahren ist ausdrücklich kein Vergabeverfahren und ersetzt es nicht. Es ist ein formloses Verfahren, das einem Vergabeverfahren vorausgehen kann.
Aufruf zur Interessenbekundung III
geeignete Optionen zur Unterbringung von Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale)