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Interessenbekundungsverfahren

Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt eine staatliche Stelle, in unserem Fall der Landesbetrieb BLSA, einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Anbieter für die gesuchten Objekte, bzw. Liegenschaften gibt und welche Preisvorstellung zu diesen Objekten existieren. Ein Interessenbekundungsverfahren ist ausdrücklich kein Vergabeverfahren und ersetzt es nicht. Es ist ein formloses Verfahren, das einem Vergabeverfahren vorausgehen kann.

Angebote

z. Zt. keine Angebote

 

 

Kontakt

Aline Houtmeyers

Fachbereich 21 Portfoliomanagement
Fachgruppe 212 Unterbringung

 

Landesbetrieb

Bau- und Liegenschaftsmanagement

Sachsen-Anhalt

Otto-Hahn-Straße 1 + 1a

39106 Magdeburg

 

Tel.: 0391 567-2954
E-Mail: info.blsa(at)sachsen-anhalt.de