Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d)
Der Beruf und seine Aufgaben
Immobilienkaufleute arbeiten in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Sie erwerben, verkaufen, vermitteln, vermieten und verwalten Gebäude und Grundstücke, organisieren und begleiten Bauvorhaben und beraten Kunden in allen Fragen rund um Immobilien.
Ausbildungsinhalte
- Planung und Durchführung von Kundengesprächen und Liegenschaftsbesichtigungen
- Erstellung unterschriftsreifer Mietverträge
- Kalkulation von Mietpreisen, Planung und Umsetzung von Mietpreisveränderungen
- Rechnungserstellung, Kontrolle von Zahlungseingängen und Anmahnung von Zahlungsrückständen
- Beurteilung von Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten
- Rechte und Pflichten von Liegenschaftseigentümern und die Verwaltung
- Durchführung von Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Aufstellung von Liquiditäts- und Belastungsplänen
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
Ausbildungsgrundlagen
Die duale Ausbildung erfolgt nach der gesetzlichen Ausbildungsordnung und im begleitenden Berufsschulunterricht nach den Rahmenlehrplänen der Bundesländer. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Für das Ausbildungsverhältnis findet der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TV-L BBiG) Anwendung.
Voraussetzungen
- mindestens mittlerer Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) mit guten Noten in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
- Interesse für Bürotätigkeit
- Gute Allgemeinbildung
- Sicherheit in Rechtschreibung und Grammatik
- Logisches Denkvermögen
- Genauigkeit und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Gute Kenntnisse in der Anwendung von MS-Office, insbesondere MS Word und MS Excel
Übernahmemöglichkeit
In Abhängigkeit der Leistungen im Rahmen der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung und während der Ausbildungsdauer nachgewiesenen persönlichen Eignung wird bei dienstlichem Bedarf und dem Vorliegen der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.