EXPOSÉ
MINDESTGEBOT: 490.000 EUR
OBJEKTDATEN
Gesamtgröße des Grundstücks | ca. 741 m² |
Nutzfläche gesamt | ca. 653 m² |
Vorderhaus | ca. 109 m² |
Seitenflügel | ca. 517 m² |
Garage | ca. 27 m² |
Liegenschaftskataster | Gemarkung Giebichenstein, Flur 17, Flurstück 70 |
Grundbucheintragung | Grundbuch von Giebichenstein, Blatt 1364, Abt. II und III lastenfrei |
Nutzungsverhältnisse | frei von Miet- und Pachtverträgen |
Versorgungsmedien | Medien (Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasseranschlüsse) liegen an |
Energieausweis | Liegt für den Seitenflügel vor ( für das Vorderhaus wg. der Lage im Denkmalschutzbereich nicht erforderlich) |
Darstellung im Flächennutzungsplan (vom 10.09.1998) | Wohnbaufläche (westlicher Teil) & gemischte Baufläche (östlicher Teil) |
OBJEKTBESCHREIBUNG
Das Land Sachsen-Anhalt ist Eigentümer der Liegenschaft Richard-Wagner-Straße 56 in Halle (Saale), die bis 2022 vom Landesamt für Geologie und Bergwesen als Verwaltungsstandort genutzt wurde.
Auf dem 741 m² großen Grundstück befindet sich das Vorderhaus mit Tordurchfahrt und ein mit dem Vorderhaus verbundener Anbau, der die Hauptfläche bildet.
Das Vorderhaus wurde ca. 1935 errichtet und bietet ca. 109 m² Fläche auf zwei Etagen. In den 1970-er Jahren wurde der Seitenflügel angebaut, der ca. 517 m² Fläche bietet und sich ebenfalls über zwei Etagen erstreckt. Der Seitenflügel verfügt zum einen über ein eigenes Treppenhaus und ist über ein weiteres Treppenhaus mit dem Vorderhaus verbunden.
Das Vorderhaus ist zum Teil unterkellert - hier ist die Heizungsanlage aus dem Jahr 1991 untergebracht. Das Erdgeschoss verfügt über zwei Zimmer und eine Teeküche. Im Obergeschoss befinden sich 3 weitere Zimmer, eine Teeküche und der Zugang zum Dachgeschoss, das bisher als Lagerfläche genutzt wurde. Das Dachgeschoss ist in den genannten Flächen nicht berücksichtigt.
Aus beiden Stockwerken des Vorderhauses hat man über ein Treppenhaus Zugang zum Seitenflügel. Dieser wurde als Flachbau errichtet und verfügt über zwei Vollgeschosse.
Im Erdgeschoss wurden hauptsächlich 6 Räume für Büro- und zwei für Archivzwecke genutzt. Die Archive sind zum Teil mit Rollregalanlagen ausgestattet, über deren Funktionsfähigkeit keine Gewissheit besteht. Die Regalanlagen sind fest verbaut und verbleiben mit Verkauf in der Immobilie.
Im Obergeschoss befinden sich weitere 10 Räume, die hauptsächlich als Büros und Besprechungsraum genutzt wurden. Beide Etagen verfügen über WCs.
Auf dem Grundstück befinden sich außerdem ein überdachter Stellplatz und eine Garage.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, unterliegt aber laut aktueller Auskunft der Stadt Halle dem Umgebungsschutz zum Denkmalbereich "Stephanusstraße" und zu weiteren Einzeldenkmalen. Weitere Informationen sind unter dem Punkt „Behördliche Auskünfte“ aufgeführt.
Die Liegenschaft ist an die ortsüblichen Versorgungsmedien wie Wasser, Gas, Telekommunikation, elektrischen Strom und an das städtische Abwassernetz angeschlossen. Beheizt wurde das Objekt mit einer Gas-Zentralheizung, deren Funktionsfähigkeit jedoch ungeprüft ist und nicht garantiert wird.
LAGE
Halle (Saale) ist eine der beiden bevölkerungsreichsten Städte in Sachsen-Anhalt und liegt im Süden des Bundeslandes am Fluss „Saale“. Ihre zentrale Lage in Mitteldeutschland, eine hervorragende Anbindung an den internationalen Flugverkehr sowie das Fernstraßen- und Schienennetz macht sie gemeinsam mit der Stadt Leipzig zu einem der bedeutsamsten Wirtschaftsräume der Bundesrepublik. Darüber hinaus etabliert sich die Stadt als Wissenschaftsstandort. Neben einer der ältesten Universitäten Deutschlands, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet u.a. der Technologiepark Weinberg Campus zahlreichen namhaften Institutionen (z. Bsp. Max-Planck, Leibniz, Fraunhofer) Raum für Forschung und Entwicklung. Halle ist Sitz der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Kulturstiftung des Bundes.
Im Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl von kulturellen und musealen Einrichtungen, wie die Franckesche Stiftung, die Stiftung Moritzburg oder das Landesmuseum für Vorgeschichte (Halle) mit der berühmten Himmelsscheibe von Nebra. Halle trägt als Geburtsstadt des Komponisten Georg Friedrich Händel den Beinamen „Händelstadt“. Ihm zu Ehren werden jährlich die Händel-Festspiele veranstaltet.
Auch zukünftig soll die Stadt weiter an kultureller Bedeutung gewinnen. Im Herzen von Halle soll bis 2030 das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation entstehen - eines der größten Bauprojekte der Bundesrepublik.
Im Zweiten Weltkrieg fast unzerstört, verfügt Halle mit der historischen Altstadt über eines der größten Flächenarchitekturdenkmale Europas und gehört zu den grünsten Großstädten Deutschlands.
Die zu verkaufende Liegenschaft befindet sich in außerordentlich begehrter Lage. Das Mühlwegviertel im Stadtteil Giebichenstein ist eines der interessantesten und abwechslungsreichsten der Stadt. Besonders prägend sind prächtige Villen mit altem hohem Baumbestand und imposante Mehr- und Einfamilienhäuser aus der Gründerzeit. In der Nähe befindet sich der Bergzoo Halle, einer der ältesten zoologischen Gärten Deutschlands. Durch die Nähe zur Saale und die z. T. historischen Park- und Grünanlagen (u.a. Amtsgarten, Reichardts Garten) gehört dieser Stadtteil zu den am stärksten durchgrünten Vierteln.
An vielen Ecken sind Kunstprojekte, Galerien und Kunstläden zu entdecken. Die Infrastruktur ist sehr gut ausgeprägt. Schulen, Kindereinrichtungen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten usw. sind fußläufig in unmittelbarer Nähe zu erreichen. Restaurants und Cafés neben den kulturellen Magneten der Innenstadt bereichern die Wohnqualität des Stadtviertels. Bis zu den Haltestellen zahlreicher Straßenbahnlinien sind es nur wenige Gehminuten – eine der Haltestellen befindet sich sogar in unmittelbarer Nähe des Objekts.
Kommune | Stadt Halle (Saale) im Bundesland Sachsen-Anhalt |
Einwohnerzahl | ca. 242.000 |
Objektlage | Stadtteil Giebichenstein, Richard-Wagner-Straße 56 |
BEHÖRDLICHE AUSKÜNFTE
Baurechtliche Belange:
Die Liegenschaft befindet sich in einem im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (westlicher Teil) bzw. Gemischte Baufläche ausgewiesenen Gebiet. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung nach §142 BauGB noch in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Halle (Saale) ist zu beachten.
Des Weiteren befindet sich die Liegenschaft im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 58 „Mühlwegviertel“ nach §172 BauGB. Dementsprechend sind die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Rückbau genehmigungspflichtig.
Baulasten:
Gemäß der Auskunft der Stadt Halle (Saale) vom 11.10.2023 bestehen für das Verkaufsobjekt keinerlei Eintragungen im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale).
Denkmalschutz:
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, befindet sich aber laut Auskunft der Stadt Halle vom 06.03.2025 im Umgebungsschutzbereich zum Denkmalbereich "Stephanusstraße" im Sinne des § 1 Abs. 1 DenkmSchG zum Denkmalbereich gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG und auch gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA im Umgebungsschutzbereich zu den Baudenkmalen: Richard-Wagner-Straße 54 u. 55, Stephanusstraße 1, 2 und 12.
Altlasten:
Nach Auskunft der Stadt Halle vom 13.03.2025 ist das Grundstück nicht in der „Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten“ erfasst.
BIETERVERFAHREN
Für das Objekt wird im Zeitraum vom 13.09.2025 bis zum 27.10.2025, 11:00 Uhr ein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung der Annonce erfolgt in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ, Regionalausgabe Mitte-Süd) und in der Leipziger Volkszeitung (LVZ, Regionalausgabe Leipzig).
Weitere Veröffentlichungen bleiben vorbehalten.
Es gelten folgende Modalitäten zum Bieterverfahren:
- Adressat für die Einsendung der unbedingt fixen Kaufpreisangebote:
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Direktion / Zentrale Vergabestelle
Otto-Hahn-Str. 1 + 1a
39106 Magdeburg - Angebote sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der zusätzlich mit folgender deutlicher Aufschrift zu versehen ist: „Nicht öffnen! Bieterverfahren Vergabenummer: 00404/G-01/25"
- Es werden nur Angebote berücksichtigt, die form- und fristgerecht in der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes BLSA eingehen.
- Das vorgefertigte Gebotsformular ist zu verwenden.
- Falls die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgt, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
- Der Landesbetrieb BLSA behält sich vor, vom Höchstbietenden weitere Nachweise anzufordern. Es wird empfohlen, einen Finanzierungsnachweis schon mit dem Gebot einzureichen, um zu dokumentieren, dass gegebenenfalls die Entrichtung des Kaufpreises sichergestellt ist. Als Nachweis genügen Bestätigungen der Hausbank über ausreichendes Barvermögen oder schriftliche Zusagen eines europäischen Geldinstitutes zur Übernahme der beabsichtigten Finanzierung des Kaufgebotes. Von einem vorzeitigen Darlehensvertrag wird abgeraten.
- Die Zuschlagserteilung erfolgt in der Regel zum Höchstgebot.
- Gebote unterhalb des Mindestgebotes sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig.
- Der Landesbetrieb BLSA behält sich vor, Nachverhandlungen zu führen.
- Auf das Bieterverfahren sind vergaberechtliche Vorschriften nicht anzuwenden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Das Grundstück wird verkauft, wie es steht und liegt. Die bau- und denkmalrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung bleibt Angelegenheit des Käufers. Interessenten wird dringend empfohlen, das Verkaufsobjekt vor Abgabe eines Gebots in Augenschein zu nehmen.
Dieses Exposé dient nur zu Informationszwecken. Die im Exposé gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Beschaffenheit des Verwertungsobjektes und werden nicht zur Geschäfts- und Kalkulationsgrundlage für den Kaufpreis. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, welche auf der Basis der zuletzt stattgefundenen Nutzung des Landes ermittelt wurden. Es wird keine Gewähr für den Inhalt sowie die Aktualität, Genauigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Der Herausgeber behält sich ausdrücklich vor, Inhalte und Teile der Seiten ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Haftungsansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt oder den Landesbetrieb BLSA sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor liegt. Eine Veröffentlichung des Exposés (auch auszugsweise) durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Landesbetriebes BLSA erlaubt. Eine Vervielfältigung und Verteilung an Dritte für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.