Ausbildung zum Bauzeichner (m/w/d)
Der Beruf und seine Aufgaben
Bauzeichner führen nach Skizzen oder Anweisungen von Architekten oder Bauingenieuren zeichnerische, rechnerische und organisatorische Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen kundenorientiert aus. Dabei arbeiten sie überwiegend mit rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystemen, wie CAD-Programmen. Neben der zeichnerischen Arbeit führen sie fachspezifische Berechnungen durch, beobachten die Fortschritte von Bauvorhaben und sorgen dafür, dass erforderliche Unterlagen, Berechnungen und Abrechnungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Ausbildungsinhalte
- Planen, Zeichnen und Plotten von Bauzeichnungen, Grundrissen, Bauansichten und Detailzeichnungen
- Grundlagen des technischen Zeichnens
- Baustoffbedarf und Stücklisten ermitteln
- Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführung von Bauarbeiten
- Aufnehmen und Aufmessen von Geländen
- Grundlagen bautechnischer Fertigkeiten
- Technische Berechnungen
- Selbständiges Anfertigen von Plänen und schematischen Darstellungen
- Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen
- Erstellen von Dokumentationen und Präsentationen
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
Ausbildungsgrundlagen
Die duale Ausbildung erfolgt nach der gesetzlichen Ausbildungsordnung und im begleitenden Berufsschulunterricht nach den Rahmenlehrplänen der Bundesländer. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer. Für das Ausbildungsverhältnis findet der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TV-L BBiG) Anwendung.
Voraussetzungen
- mindestens mittlerer Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) mit guten Noten in Deutsch und Mathematik
- Technisches und mathematisches Verständnis
- Interesse an Architektur
- Logisches Denkvermögen
- Gute Allgemeinbildung
- Genauigkeit und Zuverlässigkeit
- Gute Kenntnisse in der Anwendung von MS-Office
Übernahmemöglichkeit
In Abhängigkeit der Leistungen im Rahmen der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung und während der Ausbildungsdauer nachgewiesenen persönlichen Eignung wird bei dienstlichem Bedarf und dem Vorliegen der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.