Erbe des Fiskus
Wenn gesetzliche Erben ihre Erbschaft ausschlagen, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Der Staat erbt jedoch nicht "automatisch" sondern ein Nachlassgericht muss das Erbrecht des Staates feststellen.
Für die Abwicklung von Erbschaften dieser Art ist der Landesbetrieb BLSA zuständig. Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen werden diese Immobilien und Grundstücke angeboten oder versteigert. Versteigert werden auch Mobiliarsachen, Antiquitäten, Schmuck und andere wertige Gegenstände. Außerdem ist der „Erbe des Fiskus“ für die Sicherung geerbter Immobilien und Liegenschaften zuständig, welche insgesamt 25 - 30 Prozent der Fiskalerbschaften ausmachen.
Dabei handelt es sich zu ca.
42 % um Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in größtenteils sanierungsbedürftigem Zustand,
26 % um Landwirtschaftsflächen,
12 % um Gärten und Garagen,
11 % um sog. „Schrottimmobilien“,
7 % um gewerbliche Flächen,
2 % um forstwirtschaftliche Flächen.