Auch wenn der aktuelle Mietvertrag noch eine Festlaufzeit bis Ende 2027 hatte, wurden zum jetzigen Zeitpunkt Verhandlungen für eine Laufzeitverlängerung geführt. Um ein marktgerechtes und für Mieter wie auch Vermieter annehmbares Ergebnis zu erzielen und damit für Planungssicherheit zu sorgen, war für das Liegenschaftsmanagement des Landesbetriebes BLSA eine vorzeitige Verlängerung vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung mit strategischem Blick in die Zukunft. Der Mietvertrag für das Justizzentrum wurde nunmehr bis Ende 2034 verlängert, mit der Option der weiteren Verlängerung im Anschluss.
Bis es zu einem solchen Vertragsabschluss kommt, werden verschiedene Varianten zur Unterbringung erarbeitet. Diese Varianten sind zum Beispiel ein Umzug in eine alternative Landesliegenschaft, ein landeseigener Ersatzneubau, der Ankauf einer Immobilie, oder wie im Fall des Justizzentrums eine vorzeitige Mietvertragsverlängerung. Ziel ist es immer, die wirtschaftlichste Unterbringungslösung zu finden, was im Fall des Justizzentrums auch gelungen ist. Wir freuen uns für unseren Nutzer über die erfolgreich zum Abschluss gebrachten Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft.
Im Justizzentrum „Eike von Repgow“ am Breiten Weg in Magdeburg sind unter anderem das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, das Amtsgericht Magdeburg, das Verwaltungsgericht Magdeburg, das Sozial- und das Arbeitsgericht Magdeburg sowie die Staatsanwaltschaft Magdeburg untergebracht.