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Zuwendungsbau

Unter Zuwendungsbau versteht man Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Bei Zuwendungsbaumaßnahmen berät und prüft der Landesbetrieb BLSA im Auftrag der Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Sachsen Anhalt zur Erzielung einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Bauplanung und deren späteren Ausführung entsprechend der Förderbestimmungen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist es Aufgabe des Landebetriebes BLSA die Übereinstimmung der Angaben im Verwendungsnachweis mit der Baurechnung und der Örtlichkeit in baufachlicher Hinsicht zu prüfen.

Anspruchsberechtigt sind Kommunen, öffentliche und private Institutionen, Projektträger aus Wirtschaft und Gesellschaft und ähnliche Organisationen. Zuwendungsgeber können die Europäische Union, der Bund oder das Land selbst sein. Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer Zuwendung ist in der Landeshaushaltsordnung (LHO) beziehungsweise der Bundeshaushaltsordnung (BHO) enthalten.

In den Haushaltsordnungen werden unter anderem der Begriff "Zuwendungen" sowie die Verwaltung der Mittel definiert. Der Ablauf der Zuwendungsverfahren wird in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vorgegeben. Hier werden insbesondere die Bewilligungsvoraussetzungen, Finanzierungsarten, Bewilligungsverfahren, Überwachung der Zuwendung und Nachweis der Verwendung geregelt.

Die staatliche Bauverwaltung ist bei Zuwendungen für Baumaßnahmen von Dritten gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 44 Landeshaushaltsordnung beziehungsweise Paragraf 44 BHO und den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) beteiligt, um die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Bauten, wenn sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, zu prüfen und umzusetzen.

Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen

Die Richtlinien sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller / Zuwendungsempfänger, die Zuwendungsgeber / Bewilligungsbehörden und die fachlich zuständigen technischen staatlichen Stellen bestimmt. Sie sollen insbesondere Verfahrensabläufe transparent machen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen.

Richtlinien Zuwendungsbau Bund

Aufgaben des Landesbetriebes BLSA

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung des Antrages
  • Beratung bei der Aufstellung der Bauunterlagen
  • Festlegung des Umfangs der Bauunterlagen
  • Prüfung der Bauunterlagen
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises

Zuwendungsbaumaßnahmen die vom Landesbetrieb BLSA begleitet werden

  • Kindertagesstätten und Schulhorte
  • Schulen
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Sportstätten
  • wirtschaftsfördernde Baumaßnahmen
  • nichtstaatliche Theater, Kultureinrichtungen und Gedenkstätten
  • öffentlicher Personennahverkehr
  • Städtebauförderung
  • Baumaßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe
  • Forschungsanlagen, Bildungs- und Schulungsstätten

Zudem werden vom Landesbetrieb BLSA Krankenhausbaumaßnahmen, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen Anhalt gefördert werden, baufachlich begleitet.

Im Fachbereich Zuwendungsbau des Landesbetriebes BLSA wurden von 2014 bis 2023 Bauunterlagen für insgesamt 409 Bauvorhaben mit beantragten Gesamtkosten von ca. 2,40 Milliarden Euro gemäß ZBau Nr. 6.2 geprüft. Für diese Zuwendungsbaumaßnahmen wurden mit dem von den Bewilligungsbehörden vorgegebenen Förderumfang baufachlich Kosten in Höhe von ca. 2,25 Milliarden Euro als angemessen erachtet.

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Kontakt

Landesbetrieb
Bau- und Liegenschaftsmanagement
Sachsen-Anhalt

Otto-Hahn-Straße 1 + 1a

39106 Magdeburg

 

Tel.: 0391 567-2952

E-Mail: info.blsa(at)sachsen-anhalt.de

Bestimmungen

Musterdokumente